Mein Honorar für die Behandlung berechnet sich nach Zeitaufwand. Ich berechne für jede volle Stunde eine Vergütung in Höhe von 110 €. Angefangene Stunden werden anteilig vergütet. Das Honorar ist jeweils am Ende einer Behandlungseinheit in bar zu entrichten.
Hinweis zum Honorar
Wir Heilpraktiker nehmen generell nicht am System der gesetzlichen Krankenversicherung teil. Das heißt für Sie als gesetzlich Versicherter, dass Sie meine Honorare selbst zu tragen haben.
Sind Sie privat versichert oder verfügen Sie über eine Zusatzversicherung, ist es möglich, dass Sie einen, zumindest teilweisen, Erstattungsanspruch gegenüber Ihrer Krankenversicherung haben. In diesem Fall erstelle ich Ihnen eine Rechnung nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).
Ich weise Sie darauf hin, dass durch Privat- oder Zusatzversicherungen meist nicht die gesamten Kosten erstattet werden, sondern in der Regel nur ein gewisser Prozentsatz oder maximaler Jahresbetrag. Deshalb ist es wichtig, dass Sie sich bei Ihrer Krankenkasse vor Inanspruchnahme meiner Dienste nach der Erstattungsfähigkeit erkundigen.